§1 Geltungsbereich
Die Dienstanweisung gilt für alle Marineangehörigen.
§2 Anwendungsbereich
Die Vorgaben der DA sind bei der Einreichung von Auszeichnungsvorschlägen einzuhalten. Unvollständige oder nicht der Form entsprechende Anträge sind vom Koalitionsflottenoberkommando zurückzuweisen.
§3 Vorschlagsberechtigte
Vorschlagsberechtigt sind alle Marineangehörige, die auf derselben Ausfahrt wie der Vorgeschlagene zum Zeitpunkt der Vorschlagung Dienst verrichtet haben. Dies gilt nicht für Auszeichnungen des Stabs-, Verwaltungs- oder Führungsdienstes.
§4 Form
Betreff: Auszeichungsvorschlag NAME
a) eigener NAME, DG
b) NAME, DG des Auszuzeichnenden
c) Auszeichnung
d) Begründung
DA Auszeichnungsansuchen (DA V-002/21)
Moderatoren: Flottenoberkommando, Personalbootsmann, FM-Gruppe
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